Das Einhalten ethischer Richtlinien und internationaler Standards ist zentraler Bestandteil des Unternehmensleitbilds von Dassault Systèmes, das sich im Kern darum dreht, „nachhaltige Innovationen zu entwickeln, die Produkte, Natur und Leben in Einklang bringen“.
Seit seiner Gründung hat das Unternehmen seine Firmenkultur immer weiterentwickelt und seinen Ruf auf mehreren Grundprinzipien aufgebaut, zu denen vor allem langfristige Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Partnern, Aktionären, Aufsichtsbehörden und Regierungsstellen, aber auch die Verpflichtung zu qualitativ hochwertigen Produkten mit hohem Mehrwert gehören. Vertrauen und Integrität, gestützt auf strenge ethische Vorgaben und Compliance, sind die Grundlage für das Streben von Dassault Systèmes nach nachhaltigem und ethischem Wachstum.
Gesichert wird die Umsetzung der Unternehmensethik und der sozialen Verantwortung des Konzerns durch:
Die Ethik-Vorgaben von Dassault Systèmes sind in unserer Corporate Governance formuliert, vor allem im 2004 eingeführten Verhaltenskodex und den Grundsätzen der sozialen Verantwortung.
Der Kodex beschreibt, wie sich das Unternehmen vorstellt, dass die Geschäfte zu führen sind.
Er behandelt Themen wie:
Der Kodex führt außerdem konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Einflussnahme, Interessenskonflikten und Insiderhandel sowie zum Schutz von personenbezogenen Daten auf.
2020 wurde nach Beendigung des 2019 durchgeführten Überprüfungs- und Modernisierungsprozesses die neue Fassung des Verhaltenskodex im Unternehmen eingeführt, die die neuen Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung (französisches Antikorruptionsgesetz Sapin II) und zum Datenschutz (DSG-VO) berücksichtigt. Der Kodex enthält Verweise auf die Unternehmensrichtlinien, vor allem, was das Wettbewerbsrecht und die Ausfuhrkontrollen betrifft.
Die Grundsätze der sozialen Verantwortung beruhen auf internationalen Standards – auf die auch in der neuen Fassung des Verhaltenskodex verwiesen wird – bezüglich Menschenrechten, sozialen Rechten und Umweltschutz gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, des Internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes, der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Die Grundsätze sehen Folgendes vor:
Der Verhaltenskodex und die Grundsätze der sozialen Verantwortung sollen den Mitarbeitern von Dassault Systèmes als Leitfäden für das Verhalten und Handeln im Arbeitsalltag dienen. Sie sollen außerdem den Partnern und Lieferanten als Orientierungshilfe dienen.
Die Überwachung der Ethik- und Compliance-Richtlinien erfolgt bei Dassault Systèmes durch eine Ethikkommission und eine Abteilung Business Ethics and Compliance.
Sie führen sämtliche Untersuchungen zu den Themen Ethik und Compliance durch, zum Beispiel, wenn es um den Schutz von geistigem Eigentum, Vertraulichkeit, Korruptions- und Betrugsbekämpfung, die Einhaltung von Wettbewerbs- und Ausfuhrkontrollvorschriften, Datenschutz, IT-Sicherheit, ethisches Verhalten in Arbeitsbeziehungen, insbesondere die Bekämpfung von Diskriminierung und Belästigung, die Nutzung von sozialen Medien und Netzwerken oder die Überwachung möglicher Interessenskonflikte geht.
Die Ethikkommission des Unternehmens kommt einmal im Monat zusammen.
Sie setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: dem Generalsekretär des Unternehmens, dem Executive Vice President, dem Chief People & Information Officer, dem General Counsel, dem Internal Audit Director, dem Chief of Staff des CEO sowie dem Leiter der Abteilung Business Ethics and Compliance. Die Kommission überwacht die Einhaltung der im Verhaltenskodex dargelegten Vorschriften durch die Mitarbeiter. Daher gehört es zu ihren Aufgaben, jeden mutmaßlichen Verstoß, von dem sie insbesondere über das interne Whistleblowing-Verfahren erfährt, zu untersuchen.
Die Abteilung ist dem General Counsel des Unternehmens unterstellt.
Sie verantwortet die Umsetzung und Einhaltung des Verhaltenskodex von Dassault Systèmes und der einzelnen Richtlinien, Empfehlungen und Verfahren zum Thema Ethik und Compliance bei Dassault Systèmes.
Zusammen mit der Ethikkommission hat sie die Aufgabe, das Ethik- und Compliance-Programm von Dassault Systèmes zu definieren und einzuführen. In Abstimmung mit den anderen Abteilungen des Unternehmens soll sie:
Die Abteilung Business Ethics and Compliance bewertet und untersucht alle Meldungen, insbesondere, wenn diese über das Whistleblowing-Verfahren eingegangen sind. Danach eröffnet die Abteilung Business Ethics and Compliance ein offizielles Untersuchungsverfahren, das an die Ethikkommission weitergeleitet wird.
Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende, vor allem zum Thema Korruptionsbekämpfung, sind ein wichtiger Eckpfeiler unserer Ethik- und Compliance-Prinzipien.
Aus diesem Grund ist ein verpflichtendes Online-Training zum Thema Ethik und Compliance auch Teil unseres Onboarding-Programms für neue Mitarbeiter. Der Kurs ist in 11 Sprachen verfügbar und besteht aus 13 Modulen, die jeweils aus einem Theorieteil gefolgt von praktischen Übungen im Frage-Antwort-Format bestehen. Folgende Themen werden behandelt.
Dass sich Dassault Systèmes für nachhaltiges und ethisches Wachstum einsetzt, beruht darauf, dass die Achtung der Menschenrechte für uns essenziellen Wert hat.
Unser diesbezügliches Streben ist in den Grundsätzen der sozialen Verantwortung formuliert, die in der neuen Fassung des Verhaltenskodex noch einmal eine stärkere Bedeutung erfahren haben. In dem Kodex bekräftigt Dassault Systèmes seine Verpflichtung, eine Arbeitsumgebung bereitzustellen, die völlig frei von Diskriminierung, Belästigung oder Einschüchterung ist und in der Mitarbeiter, Kunden und Partner jederzeit mit Respekt behandelt werden.
Außerdem veröffentlicht Dassault Systèmes jedes Jahr eine Erklärung mit den Maßnahmen, die das Unternehmen gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel ergriffen hat, wie im britischen Modern Slavery Act gefordert.
UK Steuerstrategie (PDF) - Englische Fassung
Dassault Systèmes setzt sich in seinem Ökosystem außerdem für soziale Verantwortung ein und verlangt von Lieferanten und Partnern, die CSR-Grundsätze einzuhalten. Daher sehen die meisten Standardverträge und allgemeinen Einkaufsbedingungen der Unternehmen von Dassault Systèmes für den Fall, dass ein Lieferant gegen einen dieser Grundsätze verstößt, das Recht auf sofortige Vertragsbeendigung vor. Zudem verpflichtet sich unser Unternehmen zum „verantwortungsvollen Einkauf“, was sich insbesondere in der Einführung einer 3DS-Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten zeigt, in der diese Prinzipien festgelegt sind.
Mehr über unsere verantwortungsvolle Einkaufspolitik
Um das Risiko von Verstößen gegen Menschenrechte und Grundfreiheiten im Unternehmen zu vermindern, gibt es bei Dassault Systèmes den verpflichtenden Online-Kurs „Ethik- und Compliance-Vorgaben verstehen” sowie ein internes Whistleblowing-Verfahren, das im Rahmen des französischen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht von Mutterunternehmen eingeführt wurde. Durch das Verfahren können Mitarbeiter von Dassault Systèmes jedes Risiko für einen ernsthaften Verstoß gegen Menschenrechte oder Grundfreiheiten melden.
Unser Ziel bei Dassault Systèmes ist es, jede Gefahr von Diskriminierung oder Belästigung auszuräumen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit und Sicherheit der Menschen gewährleisten. Zusätzlich ist das Diskriminierungsverbot Teil der internen Richtlinien und Verfahren des Unternehmens, vor allem Einstellungsverfahren und Managerschulungen betreffend. Die neue Fassung des Verhaltenskodex enthält klare Definitionen von Belästigung und Diskriminierung und nennt entsprechende Beispiele. Des Weiteren setzt das Unternehmen eine Inklusionspolitik für Menschen mit Behinderung um und widmet Gleichstellungsfragen besondere Aufmerksamkeit.
Dassault Systèmes verpflichtet sich, bei seinen Aktivitäten die Gesetze der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, und die internationalen Standards einzuhalten.
Gemäß dem französischen Gesetz vom 27. März 2017 über die Vigilanzpflicht von Muttergesellschaften und Vertragsunternehmen erstellt Dassault Systèmes jedes Jahr einen Vigilanzplan, der die folgenden drei Bereiche abdeckt: Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie Umweltschutz.
Grundlage des Vigilanzplans sind das interne Whistleblowing-Verfahren von Dassault Systèmes, die Aufstellung der Risiken von Dassault Systèmes sowie seiner Zulieferer und die entsprechenden Bewertungen, Maßnahmen zur Risikoprävention und -minderung sowie ein Verfahren zur Überwachung der Maßnahmen.
Dassault Systèmes nimmt seine Vigilanzpflicht durch regelmäßige Maßnahmen zur Vertiefung der Kenntnisse seiner Mitarbeiter wahr. Dazu zählen z. B. (i) die Überwachung und Aktualisierung von Online-Schulungen zu den Themen Ethik, Compliance und Sicherheit, Krisenmanagement und Umweltverantwortung sowie (ii) die Veröffentlichung von Beiträgen auf der internen Plattform. Neben dem Whistleblowing-Verfahren des Unternehmens sind auch die Software zur Vorbeugung von Compliance-Problemen und die von der Innenrevision in ihrem Audit-Modell eingerichteten Kontrollpunkte Instrumente zur Ausübung der Vigilanzpflicht.
Der Vigilanzplan wird von den verschiedenen Akteuren des Unternehmens umgesetzt, d. h. hauptsächlich von der Beschaffungsabteilung, der Innenrevision und der Personalabteilung.
Er wird von einem Lenkungsausschuss überwacht, der sich aus Mitgliedern dieser Abteilungen und der Abteilung Unternehmensethik und Compliance zusammensetzt, die auch für die Bewertung dieser Verfahren zuständig sind.
Jedes Jahr berichtet Dassault Systèmes in seinem einheitlichen Registrierungsformular über (1) die Ergebnisse der Umsetzung des Vigilanzplans für das letzte Geschäftsjahr und (2) die wichtigsten Maßnahmen des neuen Vigilanzplans, der umgesetzt werden soll.
Einen Überblick über die seit 2018 umgesetzten Vigilanzpläne von Dassault Systèmes finden Sie in den Jahresberichten von Dassault Systèmes.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen des nationalen Rechts in Deutschland bezogen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, hat die Dassault Systemes Deutschland GmbH ihre Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umwelt zusammen mit der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren erlassen. Diese Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren beschreibt unseren systematischen Prozess im Umgang mit Beschwerden und verweist auf die Nutzung der Kanäle, die in dem Whistleblowing-Verfahren beschrieben sind, um eine Beschwerde bezogen auf Menschenrechte und Umwelt unter dem Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu unterbreiten.
Für Dassault Systèmes war Datenschutz von Kunden und anderen Stakeholdern in unserem digitalen Zeitalter schon immer ein wichtiges Thema. Wir verstehen, welche Verantwortung mit der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten einhergeht. Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) und anderer Datenschutzgesetze auf der ganzen Welt hat 3DS seine Datenschutzmaßnahmen weiter ausgebaut. Alle Lösungen besitzen Funktionen, mit denen alle Stakeholder ihre Datenschutzprogramme umsetzen können.
Neben Maßnahmen zur Förderung der Unternehmensethik bekräftigt Dassault Systèmes mit einem Antikorruptionsprogramm sein Streben nach nachhaltigem, ethischen Wachstum.
Der Verhaltenskodex ist der wichtigste Eckpfeiler des Antikorruptionsprogramms des Unternehmens. Es weist erneut auf die Null-Toleranz-Politik des Unternehmens in Bezug auf Korruption und Einflussnahme wie die Zahlung von Bestechungs- und Schmiergeldern hin, die unabhängig von lokalen Gepflogenheiten oder wirtschaftlichem Druck gilt, selbst wenn dadurch Geschäftschancen verpasst werden.
Die Mitarbeiter von Dassault Systèmes müssen wachsam bleiben und die entsprechenden Gesetze und Vorschriften befolgen. Sie dürfen niemals, weder direkt noch indirekt, Vorteile irgendwelcher Art (z. B. Zahlungen, Geschenke, Bestechungs- oder Schmiergelder) einfordern, anbieten, versuchen anzubieten, zulassen, versprechen oder annehmen, um einen Vertrag abzuschließen oder aufrechtzuerhalten oder irgendwelche unlauteren Vorteile zu sichern, selbst wenn sie glauben, im besten Interesse von Dassault Systèmes zu handeln.
Beispiele:
Zu den Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen des Verhaltenskodex kommen folgende Richtlinien und Verfahren hinzu:
Das Unternehmensprogramm zur Verhinderung von Korruption basiert nicht nur auf diesen Richtlinien, Leitlinien, dem Whistleblowing-Verfahren, entsprechenden Kommunikationsmaßnahmen und Sensibilisierungs- bzw. Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter, sondern involviert außerdem:
Aus dem Geschäftsmodell des Unternehmens erwachsen unter anderem folgende Risiken für Korruption und Einflussnahme:
Dassault Systèmes begegnet diesen Risiken systematisch mit den oben genannten Richtlinien, Verfahren und Schulungsmaßnahmen. Vor allem hat das Unternehmen die Sorgfalt bei der Auswahl von Vermittlern erhöht, durch Zusatzverfahren wie einen selbst auszufüllenden Fragebogen, Reputationsüberprüfungen in Compliance-Datenbanken, die Prüfung der von den Vertretern durchgeführten Dienstleistungen und die Genehmigung durch die Abteilung Business Ethics and Compliance. Rechnungsprüfungen werden ebenfalls von eigenen Teams durchgeführt. Außerdem kann die interne Revisionsabteilung weitere spezifische Kontrollmaßnahmen anordnen, die im Rahmen der Bewertung bei einer internen Kontrolle oder Ad-hoc-Überprüfungen oder zur Verhinderung bzw. Erkennung möglicher Fälle von Betrug oder Nichteinhaltung der Regeln und Vorschriften des Unternehmens erfolgen können.
Das Antikorruptions-Training des Unternehmens rückt auch die Risiken von Geschäften mit Amtsträgern in das Bewusstsein der Mitarbeiter. So gelten beispielsweise strengere Unternehmensvorschriften bei der Annahme von Geschenken und Einladungen, wenn es um Amtsträger geht.
In einigen Ländern, in denen das Korruptionsrisiko höher ist, macht Dassault Systèmes seine Händler zudem durch Vor-Ort-Schulungen speziell auf die Richtlinien und „Null-Toleranz-Politik“ des Unternehmens in Bezug auf Korruption aufmerksam.
Und Dassault Systèmes misst den Erfolg seines Antikorruptionsprogramms mithilfe von Leistungskennzahlen wie der Durchführungsquote der verpflichtenden Schulungskurse.
Das Wettbewerbsrecht soll den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern schützen und fördern.
Die Regelungen des Wettbewerbsrechts untersagen unlautere Geschäftspraktiken sowie die Weitergabe sensibler Geschäftsdaten oder strategischer Informationen an Mitbewerber. Verstöße gegen das geltende Wettbewerbsrecht könnten für Dassault Systèmes, die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen sowie hohe Strafzahlungen und Imageschäden für Dassault Systèmes nach sich ziehen.
Die Firmenpolitik von Dassault Systèmes verlangt die strikte Einhaltung des nationalen und supranationalen Wettbewerbsrechts in allen Ländern, in denen wir aktiv sind. Dassault Systèmes steht auf seinen Märkten im harten Wettbewerb mit der Konkurrenz.
Bei der Interaktion mit Lieferanten, Kunden und Händlern beachtet Dassault Systèmes alle geltenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts.
Dassault Systèmes hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um auf das Thema aufmerksam zu machen und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sicherzustellen, wie E-Learnings und Schulungen.
Da 3DS ein globales Unternehmen mit Mitarbeitern, Kunden und Partnern an unterschiedlichsten Standorten ist, das Produkte mit globaler Reichweite entwickelt, ist es wichtig, dass sich Mitarbeiter und alle anderen Beteiligten mit den Vorschriften der Ausfuhrkontrolle auskennen. Die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen und Embargoregelungen sind Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des Exportprivilegs. Bei Nichteinhaltung drohen 3DS, der Belegschaft sowie den Geschäftspartner von 3DS Strafen wie Geldbußen, Inhaftierung und Verlust der Exportprivilegien. Die negative Publicity durch solche Strafen oder die reine Andeutung von Verstößen gegen die Exportkontrollbestimmungen können dem Geschäft und Ansehen von 3DS schweren Schaden zufügen.
Die vorliegenden Leitlinien sollen alle Mitarbeiter und Geschäftspartner von 3DS in allen Staaten auf die grundlegenden Exportkontrollbestimmungen und Embargoregelungen aufmerksam machen und als Orientierungshilfe zur Einhaltung dieser Vorschriften dienen.
EXPORT-COMPLIANCE-RICHTLINIE HERUNTERLADEN
Die hier festgelegten Export Control Classification Numbers (ECCN) können sich ändern, wenn sich Produktfunktionalität oder geltende Regulierungen ändern. Diese ECCN sind eine Selbstklassifizierung von Dassault Systèmes der eigenen Softwareprodukte auf Basis der US- Exportkontrollbestimmungen. Dassault Systèmes haftet nicht für Kosten oder Schäden irgendwelcher Art, die durch oder im Zusammenhang mit der Benutzung dieser ECCN entstehen.
Die Angaben auf dieser Webseite dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Beratung von Dassault Systèmes zu einem bestimmten Sachverhalt noch den Versuch von Dassault Systèmes dar, den Benutzer über alle relevanten Entwicklungen der Exportkontrolle auf dem Laufenden zu halten. Dassault Systèmes fordert Benutzer nachdrücklich auf, sich Rat bei einem sachkundigen Juristen einzuholen.
Weiterführende Informationen über Exportkontrollbestimmungen finden Sie auf der Wassenaar- Website.
ACHTUNG: Es gibt keinen geplanten Termin zur Aktualisierung des Tools.
Software-Produkte von 3DS fallen unter die „Allgemeine Software-Anmerkung" , wodurch sie, außer in den USA, nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig sind.
Wer kann einen Whistleblower-Hinweis abgeben?
Jede Person kann einen Hinweis abgeben, insbesondere fest angestellte oder ehemalige Mitarbeiter von Dassault Systèmes, unabhängig davon, ob fest angestellt oder nicht, sowie Mitarbeiter von Kunden, Lieferanten und Partnern. Sie müssen in gutem Glauben erfolgen.
Es ist möglich, einen Hinweis anonym abzugeben.
Dassault Systèmes wird die Identität des Hinweisgebers und die übermittelten Informationen vertraulich behandeln.
Dassault Systèmes verbietet jede Form von Repressalien gegen den Hinweisgeber.
Das Verfahren zum Umgang mit Whistleblower-Hinweisen von Dassault Systèmes ist im Code of Business Conduct referenziert und in vollumfänglich verfügbar.
Wie kann man einen Whistleblower-Hinweis abgeben?
Um eine Meldung zu machen, haben Sie 3 Möglichkeiten:
Sie können auch ein persönliches Treffen vereinbaren, wie in dem Verfahren vorgesehen.
Welche Arten von Tatsachen können gemeldet werden?
Jedes Verhalten oder jede Situation, die gegen den Code of Business Conduct von Dassault Systèmes verstößt, sowie alle anderen Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften können gemeldet werden.
Die gemeldeten Tatsachen können sich auf die folgenden Bereiche beziehen (keine abschließende Liste):
Wie werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Hinweis werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Hinweises, der Untersuchung und etwaiger Folgemaßnahmen unter den in Anhang A des hier verfügbaren Verfahrens zum Umgang mit Whistleblower-Hinweisen genannten Bedingungen verarbeitet.
Dassault Systèmes bekennt sich mit der sechsten Vereinbarung in Folge zu einer langfristigen und immer inklusiveren Behindertenpolitik.
Sehen Sie hier die Punktzahlen von Dassault Systèmes SE, Dassault Data Services SAS und Dassault Systèmes Provence SAS.
Dassault Systèmes sieht sich in der Pflicht, qualitativ hochwertige Lösungen zu entwickeln, die den wichtigsten Branchenanforderungen unserer Kunden gerecht werden.