Whistleblowing-Meldeverfahren

Dieses Whistleblowing-Meldeverfahren ergänzt die Bestimmungen des Verhaltenskodex von Dassault Systèmes.

Es wurde in Übereinstimmung mit den französischen Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und Sorgfaltspflicht sowie der europäischen Richtlinie vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Hinweisgebern[1] ausgearbeitet und aktualisiert.

Es soll in allen Unternehmen der Dassault Systèmes Gruppe [2] (im Folgenden "3DS") gelten, wobei die länderspezifischen Bestimmungen in Anhang B des vorliegenden Verfahrens aufgeführt sind.

Das vorliegende Whistleblowing-Meldeverfahren gilt für Whistleblower (Hinweisgeber).

1. Wer kann ein Whistleblowersein?

Ein "Whistleblower" ist eine Person, die ohne direkte finanzielle Entschädigung und in gutem Glauben Informationen über einen Verstoß (wie in Artikel 3 unten definiert) meldet oder offenlegt.

Ein Whistleblower kann seine Meldung innerhalb oder außerhalb des Rahmens seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit machen. Wurden die Informationen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlangt, muss der Hinweisgeber persönliche Kenntnis von den Fakten haben. In jedem Fall muss er/sie einer der folgenden Personengruppen angehören:

3DS-Beschäftigte: Führungskräfte, Angestellte und Praktikanten von 3DS, unabhängig von ihrer Funktion, ihrer hierarchischen Stellung oder ihrem Arbeitsplatz, unabhängig davon, ob sie gerade eingestellt werden oder bereits eingestellt wurden (unter der Voraussetzung, dass die Informationen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erlangt wurden), unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit, mit unbefristeten oder befristeten Verträgen arbeiten
ehemalige 3DS-Beschäftigte, sofern die Informationen im Rahmen dieser Beziehung erlangt wurden
externe und temporäre Auftragnehmer/Angestellte von 3DS, insbesondere Dienstleister, denen eine @3ds.com-Adresse zugewiesen wurde, unabhängig von ihrem Auftrag und unabhängig davon, ob sie sich in Vertragsverhandlungen befinden oder nicht
3DS-Auftragnehmer und deren Unterauftragnehmer, die natürliche Personen sind, oder im Falle von juristischen Personen, Mitglieder ihrer Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane sowie deren Mitarbeiter
Aktionäre und Inhaber von Stimmrechten in der 3DS-Hauptversammlung
Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane von 3DS

3DS verpflichtet sich, allen Meldungen nachzugehen, auch wenn sie von anderen als den oben genannten Personen stammen.

2. Gibt es eine Alternative zum 3DS Whistleblowing-Meldeverfahren?

Die Nutzung dieses Whistleblowing-Meldeverfahrens ist weder zwingend noch ausschließlich.

Hinweise können auf jede Art und Weise gemeldet werden. Unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb des Rahmens dieses Verfahrens eingehen, wird 3DS allen Hinweisen, die es erhält, nach den in diesem Verfahren vorgesehenen Grundsätzen der Vertraulichkeit und des Verzichts auf Vergeltungsmaßnahmen nachgehen. (Siehe Artikel 5).

In bestimmten Ländern kann ein Whistleblower gleichzeitig oder alternativ einen Whistleblowing-Hinweis an externe Behörden senden, wie es das Gesetz des jeweiligen Landes vorsieht.

Einzelheiten zu den länderspezifischen Bestimmungen für die Meldung von Missständen finden Sie in Anhang B dieses Whistleblowing-Meldeverfahrens.

3. Welche Verstöße können gemeldet werden?

Wenn er oder sie es für gerechtfertigt hält, kann jeder Whistleblower mit Kenntnis von:

• Verhalten oder Situationen, das/die den einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, vor allem den Tatbestand der Korruption oder Einflussnahme wie im 3DS-Verhaltenskodex und der Anti-Korruptionsrichtlinie beschrieben darstellen könnte
• einer Straftat, einem Verstoß (oder der versuchten Verschleierung eines Verstoßes) gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift oder gegen eine von Frankreich ratifizierte oder genehmigte internationale Verpflichtung oder gegen das Recht der Europäischen Union
• einer Bedrohung oder Schädigung des öffentlichen Interesses
• Risiken von schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder von Umweltschäden

(im Folgenden "Verstöße" oder einzeln "Verstoß" genannt)

in gutem Glauben und ohne direkte finanzielle Entschädigung einen solchen Verstoß in Übereinstimmung mit dem hier dargelegten Whistleblowing-Meldeverfahren (nachfolgend ein "Hinweis") melden.

Bestimmte Tatsachen können nicht gemeldet werden, wenn sie unter folgende Bestimmungen fallen:

• Geheimnisse der nationalen Verteidigung und Sicherheit
• geschützte oder klassifizierte Informationen
• Informationen aus Gerichtsverhandlungen
• Vertraulichkeit von Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren
• Anwaltsgeheimnis
• Arztgeheimnis

4. Wie melde ich einen Hinweis?

4.1 An wen sollte ich mich wenden, wenn ich einen Hinweis auf Missstände geben möchte?

Jeder Whistleblower, der 3DS auf einen Verstoß aufmerksam machen möchte, kann seine Meldung zusammen mit allen Informationen und/oder Dokumenten, die die Meldung untermauern, an die 3DS Business Ethics & Camp; People Ethics Manager[3] (zusammen die "Reporting Officers") senden:

vorzugsweise schriftlich
- per E-Mail an: people.ethicscommittee@3ds.com
- oder durch Ausfüllen des Online-Formulars für den Ethik-Ausschuss von Dassault Systèmes, das unter folgendem Link zu finden ist

oder mündlich
- durch Hinterlassen einer telefonischen Nachricht auf dem entsprechenden Anrufbeantworter
- oder in einem persönlichen Gespräch[4].

In Anhang C finden Sie die Nummer, unter der Sie den Anrufbeantworter in Ihrem Land erreichen.

Nur Reporting Officers können den Anrufbeantworter und die Sprachnachrichten abhören. Sie handeln im Namen und im Auftrag des 3DS-Ethikausschusses.

Falls der gemeldete Verstoß einen oder mehrere Reporting Officers betrifft, kann sich der Whistleblower per E-Mail an den Vorsitzenden und CEO von 3DS wenden, der die Angelegenheit direkt an den 3DS-Ethikausschuss weiterleitet, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung der Werte von 3DS, wie sie im Verhaltenskodex von Dassault Systèmes beschrieben sind, sicherzustellen.

In einigen Ländern können Whistleblower alternativ das Recht haben, einen Hinweis über lokale Kanäle zu melden. Einzelheiten zu den für Sie geltenden länderspezifischen Bestimmungen für die Meldung von Missständen finden Sie in Anhang B dieses Whistleblowing-Meldeverfahrens.

4.2 Wie sieht eine gute Meldepraxis aus? Wie meldet man Hinweise effektiv?

Um eine effiziente Bearbeitung von Hinweisen zu ermöglichen, wird Whistleblowern dringend empfohlen:

• die eigenen Identität preiszugeben
• anzugeben, ob er/sie in seiner/ihrer beruflichen Eigenschaft handelt und ob er/sie in die Kategorie der oben genannten Personen fällt (siehe Absatz 1 "Wer kann ein Whistleblower sein?") und, falls nicht, ob er/sie persönliche Kenntnis von den behaupteten Fakten hat
• die Situation genau zu beschreiben und dabei objektive Fakten, Daten und Namen der beteiligten Personen anzugeben
• faktische Beweise (z. B. Berichte, Dokumente, Korrespondenz) vorzulegen, die helfen, die behaupteten Tatsachen zu verifizieren, so dass eine gründliche Untersuchung durchgeführt und jegliche Verleumdungsaktionen verhindert werden können

Die Formulierungen, die zur Beschreibung der behaupteten Tatsachen verwendet werden, müssen die behaupteten Tatsachen sowie alle Elemente der Ungewissheit wahrheitsgemäß wiedergeben.

Anschließend erfolgt der Austausch zwischen dem Hinweisgeber und den Meldebeamten per E-Mail und/oder Telefonkontakt, 3DS-interne Sofortnachrichten und/oder andere auf der 3DEXPERIENCE Plattform verfügbare Mittel. Die Reporting Officers können zudem ein Treffen vorschlagen, einschließlich Remote-Meetings per Videokonferenz.

4.3 Können Whistleblowing-Meldungen anonym erfolgen?

Hinweise können anonym gegeben werden. Allerdings sind anonyme Hinweise nicht empfehlenswert, da sie die Durchführung einer gründlichen Untersuchung zur Feststellung des Sachverhalts und die Gewährleistung des Schutzes des Whistleblowers erschweren.

5. Was unternimmt 3DS, um Whistleblower zu schützen?

5.1 3DS garantiert Vertraulichkeit

3DS garantiert die Vertraulichkeit und Integrität der im Rahmen eines Whistleblower-Hinweises gesammelten Informationen, insbesondere der Identität des Hinweisgebers.

3DS verpflichtet sich, die Identität eines Whistleblowers vertraulich zu behandeln.

Außer mit der ausdrücklichen Zustimmung des Hinweisgebers wird seine Identität (oder Elemente, die seine Identifizierung ermöglichen) nur an Personen weitergegeben, die speziell für die Bearbeitung von Hinweisen innerhalb von 3DS zuständig sind (insbesondere für Untersuchungen und deren Weiterverfolgung), und unter der Voraussetzung, dass diese Weitergabe für die Bearbeitung des Hinweises erforderlich ist. Diese Personen sind gemäß der Charta des Ethikausschusses von Dassault Systèmes an eine strenge Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden.

3DS verpflichtet sich außerdem, die im Rahmen eines Hinweises erfassten Informationen vertraulich zu behandeln und ihre Integrität zu gewährleisten. Gleiches gilt für:

• die Identität der Personen, auf die sich der Whistleblowing-Hinweis bezieht
• die Identität von Dritten, die im Hinweis erwähnt werden

Die Identität des Whistleblowers (oder Elemente, die seine Identifizierung ermöglichen) und die Identität der Zielperson (oder Elemente, die ihre Identifizierung ermöglichen) können von 3DS immer an eine Justizbehörde weitergegeben werden. In diesem Fall wird der Whistleblower informiert, es sei denn, diese Informationen könnten das Gerichtsverfahren gefährden.

5.2 3DS verbietet ausdrücklich jegliche Vergeltungsmaßnahmen

Vergeltungsmaßnahmen sind strengstens verboten. Ein Whistleblowing-Hinweis darf nicht zu Vergeltungsmaßnahmen führen.

3DS verbietet jegliche Form von Vergeltungsmaßnahmen, einschließlich versuchter Vergeltungsmaßnahmen, gegen jeden Whistleblower, der in gutem Glauben einen Whistleblowing-Hinweis meldet.

Eine Vergeltungsmaßnahme kann zum Beispiel beinhalten: (i) Ausschluss von einem Einstellungsverfahren oder vom Zugang zu einem Praktikum oder einer Berufsausbildung, (ii) Bestrafung oder Entlassung oder (iii) Nötigung, Einschüchterung, Belästigung, Ächtung oder Angriffe auf den Ruf in den sozialen Medien oder (iv) unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung, insbesondere in Bezug auf Vergütung, Gewinnbeteiligung oder Verteilung von Anteilen, Ausbildung, Neueinstufung, Zuweisung, Qualifizierung, Einstufung, beruflichen Aufstieg, Versetzung oder Vertragsverlängerung. Je nach Sachverhalt und Umständen können auch Handlungen, die eine Belästigung darstellen, eine Vergeltungsmaßnahme sein.

Da dieses Whistleblowing-Meldeverfahren nicht verpflichtend ist, verbietet 3DS außerdem Sanktionen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die außerhalb dieses Whistleblowing-Meldeverfahrens Hinweise melden.

Die unsachgemäße oder böswillige Nutzung des Whistleblowing-Meldeverfahrens oder eines Whistleblowing-Hinweises (mit dem alleinigen Ziel, den Interessen eines Mitarbeiters oder von 3DS im Besonderen zu schaden) kann dazu führen, dass der Initiator disziplinarisch und gerichtlich belangt wird.

In einigen Ländern sind Personen, die einem Whistleblower helfen, einen Hinweis zu melden ("Vermittler"), unter den Bedingungen des geltenden Rechts geschützt, insbesondere vor Vergeltungsmaßnahmen. Die länderspezifischen Bestimmungen sind in Anhang B dieses Verfahrens aufgeführt.
 

6. Wie bearbeitet 3DS Whistleblowing-Hinweise?

Hinweise werden unparteiisch und mit äußerster Sorgfalt analysiert und unterliegen einer Überprüfung, gegebenenfalls einer Untersuchung und allen Maßnahmen, die für notwendig erachtet werden, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Möglicherweise fordern die Reporting Officers zusätzliche Informationen von dem Whistleblower an, um die Richtigkeit der Anschuldigungen zu beurteilen.

Hinweise werden von den Reporting Officers unter der Aufsicht des Ethikausschusses von Dassault Systèmes bearbeitet.

Der Ethik-Ausschuss von Dassault Systèmes tritt einmal im Monat zusammen. Ihm gehören zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Verfahrens der Company Secretary, der Human Resources Director, der Legal Director, der Internal Audit Director, der Director of People Ethics, der Director of Business Ethics and Compliance und der Group Compliance Officer an.

Der Ausschuss achtet auf die Einhaltung der im Verhaltenskodex festgelegten Regeln und hat die Aufgabe, Verstöße gegen den Verhaltenskodex systematisch zu untersuchen, die ihm insbesondere über das Whistleblowing-Verfahren zur Kenntnis gebracht werden.

Der Ethik-Ausschuss:

• wird über alle Verstöße gegen die spezifischen Ethik- und Compliance-Richtlinien, -Empfehlungen und -Verfahren von 3DS informiert
• prüft die umgesetzten Aktionspläne
• führt im Falle von komplexen Managementfragen oder lokalen Interessenkonflikten diese Pläne durch und definiert und überwacht sie, bevor er seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die operativen Organisationen von 3DS weitergibt

Der Ethik-Ausschuss wird über die Einstellung einer Untersuchung informiert, wenn sich die Anschuldigungen als unzutreffend oder unbegründet erweisen oder wenn der Hinweis gegenstandslos geworden ist.

7. Welche Informationen werden in den einzelnen Phasen des Meldeverfahrens bereitgestellt?

7.1 Der Hinweisgeber wird spätestens innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Eingang des Hinweises schriftlich über den Erhalt seines Hinweises informiert.

Wird der Hinweis als unzulässig erachtet oder kann er wegen fehlender Angaben nicht bearbeitet werden, wird der Hinweisgeber per E-Mail über die Gründe informiert, warum 3DS keine weiteren Schritte einleiten kann.

Wenn es möglich ist, den Hinweis weiterzuverfolgen, wird der Hinweisgeber spätestens innerhalb von drei (3) Monaten nach Bestätigung des Eingangs des Hinweises schriftlich über die Maßnahmen informiert, die nach Eingang des Hinweises ergriffen wurden, um die Richtigkeit der Anschuldigungen zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Diese Fristen gelten nicht bei anonymen Hinweisen.

Bei anonymen Hinweisen erhält der Hinweisgeber diese Informationen nur, wenn er eine Kontakt-E-Mail oder eine Adresse angegeben hat, unter der er postalisch erreichbar ist.

7.2 Die Person, die Gegenstand des Hinweises ist, wird über das Vorliegen eines sie betreffenden Hinweises und die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang innerhalb einer angemessenen Frist, grundsätzlich innerhalb eines (1) Monats nach Bearbeitung des Hinweises, informiert. Diese Unterrichtung kann jedoch aufgeschoben werden, wenn sie die Erreichung der mit der Bearbeitung des Hinweises verfolgten Ziele ernsthaft gefährden könnte, z. B. bei der Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln. In diesem Fall werden die Informationen erst erteilt, sobald das Risiko beseitigt ist, insbesondere bei der ersten Befragung der betreffenden Person oder andernfalls spätestens am Ende der Bearbeitung des Hinweises. Außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers enthalten die Informationen keine Angaben zu dessen Identität.

7.3 Personen, die an der Erfassung oder Bearbeitung des Hinweises beteiligt sind (insbesondere Zeugen), werden so bald wie möglich, spätestens jedoch bei der ersten Kontaktaufnahme, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.

7.4 Nach der Bearbeitung des Hinweises wird der Hinweisgeber per E-Mail darüber informiert, dass das Verfahren abgeschlossen ist.

Wird aufgrund des Hinweises eine Disziplinarstrafe oder ein Gerichtsverfahren gegen die betreffende Person eingeleitet, so kann diese nach den Regeln des Common Law Zugang zu diesen Informationen erhalten.

8. Wie werden personenbezogene Daten im Rahmen des Whistleblowing-Meldeverfahrens verarbeitet?

Die im Zusammenhang mit dem Whistleblowing-Meldeverfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden von 3DS als dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeitet.

Diese personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben (i) an die Reporting Officers, (ii) an Personen, die innerhalb von 3DS speziell für die Bearbeitung von Hinweisen zuständig sind (insbesondere für Untersuchungen und deren Weiterverfolgung) und unter der Voraussetzung, dass diese Weitergabe für die Bearbeitung des Hinweises notwendig ist, und (iii) an die zuständigen Behörden, die das Recht haben, die Weitergabe dieser Daten zu verlangen.

Eine detaillierte Erklärung, wie 3DS Ihre personenbezogenen Daten schützt, finden Sie in Anhang A des Verfahrens.

Anhang A - Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Whistleblower-Hinweisen

Wie werden personenbezogene Daten im Rahmen dieses Whistleblowing-Meldeverfahrens geschützt?

Die im Zusammenhang mit dem Whistleblowing-Meldeverfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden von 3DS als dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeitet.

Diese personenbezogenen Daten werden nur weitergegeben (i) an die Reporting Officers, (ii) an Personen, die innerhalb von 3DS speziell für die Bearbeitung von Hinweisen zuständig sind (insbesondere für Untersuchungen und deren Weiterverfolgung) und unter der Voraussetzung, dass diese Weitergabe für die Bearbeitung des Hinweises notwendig ist, und (iii) an die zuständigen Behörden, die das Recht haben, die Weitergabe dieser Daten zu verlangen.

  1. Wen betrifft der Schutz personenbezogener Daten?

    Im Rahmen dieses Whistleblowing-Meldeverfahrens wird 3DS die personenbezogenen Daten der folgenden Personen (der "betroffenen Personen") erfassen und speichern:

    • Verfasser des Whistleblower-Hinweises
    • Personen, auf die sich der Hinweis bezieht
    • Personen, die an der Sammlung oder Bearbeitung von Hinweisen beteiligt sind, insbesondere Zeugen, Vermittler und Dritte, die in Kontakt mit Hinweisgebern stehen
     
  2. Welche personenbezogenen Daten werden erhoben? 

    Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Whistleblowing-Meldeverfahrens erhoben werden, können gehören:

    • Identität, Funktion und Kontaktdaten der betroffenen Personen
    • gemeldete Sachverhalte und Informationen, die im Zuge der Überprüfung der gemeldeten Sachverhalte gesammelt wurden
    • Berichte über Überprüfungsmaßnahmen und Maßnahmen, die aufgrund von Hinweisen ergriffen wurden.

    In Anbetracht der Art der Verarbeitung und je nach Art des Hinweises kann 3DS auch sensible personenbezogene Daten im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen erfassen.

    Aus diesem Grund hat 3DS eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Data Protection Impact Assessment, DPIA) durchgeführt, um sicherzustellen, dass die besagte Verarbeitung alle angemessenen Garantien zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bietet. Diese Folgenabschätzung wurde vom 3DS-Datenschutzbeauftragten bewertet und validiert.

    Im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung stellt 3DS sicher, dass nur die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlichen Daten tatsächlich erhoben und verarbeitet werden, und erinnert die Verfasser von Hinweisen daran, dass die im Rahmen des Verfahrens für Hinweise auf Missstände mitgeteilten Informationen sachlich bleiben und einen direkten Bezug zum Gegenstand des Hinweises aufweisen müssen.
     
  3. Wie lange speichert 3DS personenbezogene Daten?

    Personenbezogene Daten werden von 3DS ungeachtet gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen für die Dauer der Bearbeitung des Hinweises aufbewahrt.

    In der Regel dürfen Hinweise nur so lange aufbewahrt werden, wie es für ihre Verarbeitung und den Schutz des Hinweisgebers, der betroffenen Personen und der erwähnten Dritten unbedingt erforderlich und verhältnismäßig ist, wobei die für weitere Untersuchungen erforderliche Zeit berücksichtigt wird. Im Einzelnen werden die personenbezogenen Daten von betroffenen Personen folgendermaßen aufbewahrt:

    • während eines angemessenen Zeitraums nach Eingang des Hinweises bis zur endgültigen Entscheidung über die Weiterverfolgung des Hinweises
    • in Form von Zwischenarchiven (d. h. Archiven, die nur befugten Personen zugänglich sind, die im Zusammenhang mit ihren Aufgaben Kenntnis haben müssen) nach der endgültigen Entscheidung für einen angemessenen Zeitraum, der in einem strikten Verhältnis zu ihrer Verarbeitung und zum Schutz des Hinweisgebers, der von ihm betroffenen Personen und der von ihm erwähnten Dritten steht, wobei die Fristen für etwaige zusätzliche Untersuchungen zu berücksichtigen sind

    Wird der Hinweis weiterverfolgt, insbesondere durch ein Disziplinarverfahren oder rechtliche Schritte gegen die betroffene Person oder den Urheber eines Hinweises, werden die Daten zu dem Hinweis bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens, der Verjährung oder dem Auslaufen der Rechtsmittel aufbewahrt.

    Die Archive werden im Einklang mit der allgemeinen Archivierungsrichtlinie, die innerhalb von 3DS gilt, für einen Zeitraum aufbewahrt, der in jedem Fall die Dauer des Gerichtsverfahrens nicht überschreitet.
     
  4. Zu welchen Zwecken werden personenbezogene Daten von 3DS verarbeitet?

    Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Whistleblowing-Verfahrens erhoben werden, werden ausschließlich für die Zwecke der Bearbeitung der Hinweise (Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise, Durchführung von Kontrollen, Untersuchungen und Analysen, Festlegung der Folgemaßnahmen zu den Hinweisen sowie Schutz der betroffenen Personen, wie in diesem Verfahren vorgesehen) und zur Verteidigung oder Ausübung von Rechten vor einem Gericht verwendet, um den geltenden rechtlichen Verpflichtungen und/oder den berechtigten Interessen von 3DS nachzukommen.
     
  5. Wie handhabt 3DS die Übermittlung personenbezogener Daten?

    Zum Zweck der Überprüfung oder Untersuchung von Hinweisen können verarbeitete personenbezogene Daten in Länder übermittelt werden, in denen 3DS präsent ist; die Liste dieser Länder wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der folgenden Seite der 3DS-Website einsehbar.

    Um ein ausreichendes Schutzniveau für Übermittlungen in Länder zu gewährleisten, die von den Behörden des Landes der betroffenen Person (z. B. der Europäischen Kommission) nicht als angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten angesehen werden, wird die Übermittlung auf Garantien beruhen, die von den Behörden des Landes der betroffenen Person als angemessener Schutz personenbezogener Daten anerkannt werden (z. B. von der Europäischen Kommission herausgegebene Standardvertragsklauseln oder andere relevante Mechanismen). Betroffene Personen können weitere Informationen über den von 3DS verwendeten Mechanismus zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten anfordern, indem sie direkt eine Anfrage über das folgende Formular senden.
     
  6. Welche Rechte haben die betroffenen Personen?

    In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten haben alle Datensubjekte das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

    Das Auskunftsrecht kann je nach der Person, die es ausübt, dem Stadium der Untersuchung und den Risiken der Identifizierung des Whistleblowers eingeschränkt werden.

    Das Recht auf Berichtigung darf sich nur auf sachliche Daten beziehen, deren sachliche Richtigkeit von 3DS anhand von Beweisen überprüft werden kann, ohne dass die Daten gelöscht oder ersetzt werden, selbst wenn sie in der ursprünglichen Fassung fehlerhaft sind. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten können betroffene Personen jedoch ihre Rechte auf Löschung, Widerspruch und Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten nicht ausüben, soweit ihre Verarbeitung in Anwendung des vorliegenden Verfahrens zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, denen 3DS unterliegt, erforderlich ist.

    Alle diese Rechte können ausgeübt werden, indem ein Antrag über das folgende Kontaktformular gestellt wird. Betroffene Personen haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) einzureichen.
     
  7. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinen personenbezogenen Daten habe?

    Interessierte können sich über das folgende Kontaktformular an den 3DS-Datenschutzbeauftragten wenden.

Anhang B - Länderspezifische Bestimmungen für Hinweise auf Missstände

In den Bestimmungen dieses Anhangs B werden die besonderen Merkmale der Vorschriften für Whistleblowing-Hinweise für die einzelnen Länder dargelegt.

FRANKREICH

Externe Meldeverfahren

  • Hinweisgeber können einen externen Hinweis entweder im Anschluss an einen internen Hinweis oder direkt an die zuständigen Behörden senden, die in der Verordnung Nr. 2022-1284 vom 3. Oktober 2022 über die Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Hinweisen durch Whistleblower und zur Erstellung der Liste der externen Behörden, die durch das Gesetz Nr. 2022-401 vom 21. März 2022 zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern eingeführt wurde, genannt sind.
  • In diesem Anhang des Dekrets sind die zuständigen Behörden nach Sachgebieten aufgeführt. Er ist hier verfügbar.

Vermittler

  • In Frankreich gilt als Vermittler, der ebenfalls Schutz genießt, jede natürliche Person oder gemeinnützige juristische Person des Privatrechts (z. B. eine Gewerkschaft oder ein Verein), die einem Whistleblower hilft, seinen Hinweis zu melden.

Anhang C – Telefonnummern für das Hinterlassen von Sprachnachrichten mit Whistleblowing-Hinweisen in den einzelnen Ländern

Sie finden diese Telefonnummern, indem Sie auf den folgenden Link klicken, wo Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter Ihres Landes hinterlassen können, um auf einen Missstand hinzuweisen.


[1] Dazu gehört das französische Gesetz Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 zur Korruptionsbekämpfung ("Loi Sapin 2"); das Gesetz Nr. 2017-399 vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und auftraggebenden Unternehmen ("Duty of Vigilance") und das Gesetz Nr. 2022-401 vom 21. März 2022 zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern ("Waserman-Gesetz"), mit dem die Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, besser bekannt als Whistleblower-Richtlinie, und ihr Durchführungsdekret Nr. 2022-1284 vom 3. Oktober 2022 in französisches Recht umgesetzt werden.
[2] Dassault Systèmes meint Dassault Systèmes S.E. und alle Personen und Unternehmen, die direkt oder indirekt von Dassault Systèmes S.E. kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Dassault Systèmes S.E. stehen, unabhängig davon, ob diese Kontrolle durch ein Leitungsorgan, durch eine Beteiligung oder auf andere Weise ausgeübt wird.
[3] Ethik- und Compliance-Beauftragte
[4] Der Whistleblower kann auch um ein persönliches Gespräch oder eine Videokonferenz mit einem Reporting Officer bitten, um seinen Hinweis vorzutragen. In jedem Fall muss ein mündlicher Bericht mit der Zustimmung des Hinweisgebers aufgezeichnet werden. Liegt die Zustimmung zur Aufzeichnung nicht vor, wird der Hinweisgeber aufgefordert, seinen Hinweis schriftlich einzureichen.